Bebauungsplan Wandsbek79

Bebauungsplan Wandsbek 79

 

Unsere Interessengemeinschaft hat eine Stellungnahme gegenüber dem massiven Flächenwegfall beim Wohnungsneubau Lengerckestieg eingelegt. Die Stellungnahme wurde mittlerweile beantwortet.

 

Im Kern der Aussage ist zu lesen, dass nicht geplant wird, den Wandsewanderweg für den Radverkehr zeitgemäß auszubauen.

Unsere Stellungnahme unter Punkt 3.1 Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 79 in der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung vom 18.04.2016 bis 19.05.2016:

 

"Die Einwenderin kritisiert, dass mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Wandsbek 79 erhebliche Grünflächen zugunsten des Wohnungsbaus umgewandelt würden. Die Fläche, die entlang der Wandse übrig bleibe, sei nicht einmal breit genug, um eine Fahrradstraße nach PLAST 9 zu errichten.

 

Im Gegenzug sei mit dem Radverkehrskonzept Wandsbek Route A versucht worden, eine Fahrradstraße entlang der Walddörferstraße einzurichten, gegen die die Interessengemeinschaft Bedenken habe.

 

Die Einwenderin befürworte den familiengerechten Ausbau des Wandsewanderweges für Fußgänger und Radfahrer.

 

Nach Ansicht der Einwenderin käme der jetzige Entwurf einem chirurgischen Schnitt gleich, der den Wandsewanderweg in Höhe Wandsbek Markt in zwei Teile zerschneide. Die Einwenderin befürchte, dass Fahrradschnellverkehr dann ein für alle Mal von Friedrichsberg nach Rahlstedt/Farmsen ausgeschlossen wäre. Die Einwenderin fordert dazu auf, bei der Planung die Fläche des Wohnraumes für zukünftige Wandsbeker ins Verhältnis zu dem Verlust eines Verkehrsweges, der Zehntausende von Bürgern betreffe, zu setzen.

 

Die Einwenderin fordert, dass ein ausreichend breiter Streifen für zukünftige Generationen und Koalitionen erhalten bleibe."

 

Die offizielle Stellungnahme des Bezirksamtes dazu lautet wie folgt:


"Der Stellungnahme wird bereits entsprochen.

 

 

Die Flächen zwischen Lengerckestieg und Wandse befinden sich nur teilweise im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Die privaten Grundstücke und Bestandsgebäude wurden und werden  teilweise gewerblich, teilweise zum Wohnen genutzt. Die planungsrechtlich (im Durchführungsplan D 490) mögliche Nutzung als Grünfläche wurde bis heute nicht umgesetzt. Die städtischen Grundstücke wurden daher teilweise für andere Nutzungen verpachtet oder liegen brach. Zwischen Lengerckestraße/ Litzowstraße und Wandsbeker Allee verläuft der Wandse-Wanderweg daher südlich des Wandselaufs, setzt sich einer Verbesserung des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs an der Wandse nicht entgegen, sondern unterstützen diese.

 

Die vorgesehene Festsetzung als Grünfläche/ Parkanlage (FHH) auf der Nordseite der Wandse hat eine durchgängige Breite von 5 m ab Böschungskante. Diese Breite ermöglicht die Anlage eines  Weges, der von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden kann. Die Breite entspricht auch den Planungsüberlegungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 81 weiter westlich. Die Umsetzung und der Ausbaustandard des Wandse-Wanderweges ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ob und in welcher Weise die Walddörferstraße als Teil des  Wandsbeker Radverkehrsnetz ausgebaut werden wird, befindet sich noch in der Abstimmung und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens." (Stand: 16.06.2016)

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Kersten (Samstag, 22 Oktober 2016 17:34)

    Der Wandsewanderweg ist an zahlreichen Stellen nicht breit genug und auch nicht ausbaufähig, um einen regulären Zweirichtungsrad neben Fußgängerverkehr aufzunehmen. Die PLAST fordert hier zwischen 5-6 Meter als _Mindestbreite_ (Blatt 6/13). Diese Mindestbreite ist bereits an zahlreichen Stellen nicht gegeben.

    Jedoch fordert die IG ja die Verlegung von _zusätzlichem_ Radverkehr auf den Wandswanderweg sowie als Alternative zu einer Veloroute auf der Walddörferstraße, entsprechend müsste die Mindestbreite daher überschritten werden. (vgl. Ebd. "bei hohen Stärken des Rad- und Fußgängerverkehrs auch deutlich breiter sein.")

    Ebenso muss man berücksichtigen, dass der Wandswanderweg der Naherholung auch der Fußgänger dient, also auch mit Spaziergängern, die nebeneinander gehen wollen, mit Kinderwagen, mit Hund usw. zu rechnen ist. Auch das spricht für eine Gesamtbreite von über
    6 Meter (sowie für eine (kostenaufwendige Trennung von Geh- und Radfläche)). Vgl. Ebd.)

    Alles in allem ist sind also Aussagen wie " durchgängige Breite von 5 m ab Böschungskante. Diese Breite ermöglicht die Anlage eines Weges, der von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden kann. Die Breite entspricht auch den Planungsüberlegungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 81 weiter westlich." den planungsrechtlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen von Radfahrern und Spaziergängern gegenüber völlig ignorant.